Beratungskostenzuschüsse

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Als akkreditierter BAFA-Berater können wir Sie bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für Ihr Beratungsanliegen unterstützen.

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Bezuschusst wird die Beratung zu sämtlichen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die folgende, nicht abschließende Auflistung soll Ihnen einen Überblick geben, zu welchen Beratungsthemen eine Förderung unternehmerischen Know-hows erfolgen kann:

  • Verbesserung der Unternehmenskonzeption
  • Standort und Wettbewerb
  • Geschäftserweiterung
  • Unternehmensnachfolge
  • Beratung zum Arbeitsschutz
  • Ermittlung des Finanzierungs- und Kapitalbedarfs
  • Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität

Darüber hinaus können vom Coronavirus wirtschaftlich betroffene Unternehmen bezuschusst werden. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von maximal 4.000,- EUR, der in Rechnung gestellten Beratungskosten.

S/H/G Köln

Oberländer Ufer 184
50968 Köln-Marienburg
Telefon 0 221 67 00 99 0
Telefax 0 221 67 00 99 67
E-Mail: koeln@shg-tax.com
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S/H/G Berlin

Wolfener Straße 32-34 Haus K
12681 Berlin
Telefon 030 31 866 988
Telefax 030 31 866 989
E-Mail: berlin@shg-tax.com
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S/H/G Hamburg

Mittelweg 151
20148 Hamburg
Telefon 040 39 10 69 70
Telefax 040 39 10 69 710
E-Mail: hamburg@shg-tax.com
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S/H/G Frankfurt/Main

Hanauer Landstraße 328-330
60314 Frankfurt/Main
Telefon 069 94 74 15 70
Telefax 069 43 05 95 65
E-Mail: frankfurt@shg-tax.com
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