Wir begleiten Sie in allen Phasen Ihrer Unternehmensentwicklung kompetent und individuell und erarbeiten mit Ihnen im Rahmen Ihrer Zielsetzung das für Sie optimale Steuerkonzept. Das beginnt bereits bei der Wahl der optimalen Rechtsform. Bei Umstrukturierung und Neustrukturierung Ihres Unternehmens oder vor der Entscheidung über betriebliche Investitionen planen wir für Sie die Grundlagen zur Steueroptimierung.
Auch beim Kauf und Verkauf Ihres Unternehmens oder von Anteilen an Unternehmen liefern wir Ihnen nach intensiven Analysen der steuerrechtlichen Risiken tragfähige Entscheidungskriterien.
Insbesondere mittelständische Unternehmen, vor allem Familiengesellschaften, Freiberufler, darunter Ärzte und Zahnärzte nehmen seit vielen Jahren unsere Beratung in Anspruch. Ihnen kommt auch im privaten Umfeld unsere Erfahrung in steuerrechtlichen Fragen zu Gute. Dies sind zum Beispiel Fragestellungen zu privaten Kapitalanlagen, zur Unternehmensnachfolge sowie zu Gestaltungsmöglichkeiten von Vermögensübertragung und der Erbfolge.
Schwerpunkte unserer Gestaltungsberatung liegen in der Branche Heilberufe, einschließlich neuer Versorgungsformen und im Immobilienbereich, insbesondere bei Immobilienfonds, Reits, Immobilientransaktionen und der steuerlichen und wirtschaftlichen Betreuung von WEG´s.
Als Steuerberater erstellen wir für Sie selbstverständlich alle betrieblichen und privaten Steuererklärungen. Wir vertreten Ihre Interessen vor den Finanzbehörden und im Streitfall vor Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.
Die laufende Buchführung wickeln wir gerne in unserer Kanzlei für Sie ab. Die Buchhaltungsauswertungen orientieren sich grundsätzlich an den betriebsspezifischen Gegebenheiten und an den Wünschen unserer Mandanten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen umfassende branchenspezifische Auswertungen zur Unternehmensführung anbieten. Wir helfen Ihnen auch bei der Einrichtung und der Durchführung eigener Buchhaltungen.
Wenn Sie Ihre Belegorganisation nachhaltig verbessern wollen, bieten wir Ihnen unter Einschaltung modernster Kommunikationstechnik eine zukunftsorientierte Lösung. Über eine Schnittstelle lesen wir Ihre Rechnungsausgangsdaten elektronisch ein. Alle übrigen Belege, von der Eingangsrechnung bis zur Tankquittung, scannen Sie einfach in Ihrem Unternehmen ein und senden uns die Daten online zu. Wir verarbeiten dann alle Belege und stellen Ihnen die Vorteile einer papierlosen Auswertung online zur Verfügung.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Mit einer detaillierten Unternehmensdiagnose geben wir Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihres Unternehmens. Zusätzlich erstellen wir Ihnen einen Bericht, der Ihnen auch als Verhandlungsgrundlage bei Bankgesprächen dienen kann.
Selbstverständlich bieten wir auch umfassenden Service im Rahmen der neuen Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften.
Umfangreiches Know-how können wir Ihnen im Bereich von Sonderbilanzen (Umgründungen), Konsolidierungen, Konzernreporting und Bilanzierung nach internationalen Standards IRFS anbieten.
Unsere Leistungspalette reicht von Einzelauskünften zur Lohnsteuer oder Sozialversicherung bis zur kompletten Abwicklung Ihrer gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wenn Sie uns Ihre Abrechnungen anvertrauen, können Sie sicher sein, dass alle Auswertungen die aktuellen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften laufend berücksichtigen. In unserer Beratung geben wir Ihnen zusätzlich mögliche Hinweise zur Lohnsteuerbegünstigung.
Wir entlasten Sie darüber hinaus von allen Anträgen, Bescheinigungen und Meldungen, die von Ihnen verlangt werden. Prüfungen durch das Finanzamt, die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft finden in der Regel in unseren Kanzleiräumen statt, was den Zeitaufwand für Sie günstig gestaltet.
Die Nachfrage bewegt sich zunehmend hin zu einer Beratung, die weit über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen hinausgeht. Gefragt sind dabei vor allem Lösungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und Vermeidung von Unternehmensrisiken. Nutzen Sie die Wirtschaftsprüfung und die lösungsorientierten Ansätze unserer Kanzlei als Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Unternehmerische Entscheidungen erfordern auch die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Neben unserer steuerlichen Kompetenz verfügen wir über umfassendes betriebswirtschaftliches Know-how.
Dieses möchten wir auch in Ihrem Unternehmen nutzbar machen. Unser Leistungsspektrum reicht von Investitions- oder Personalentscheidungen bis hin zu strategischen Weichenstellungen.
Planung komplexer betrieblicher Vorgänge, deren wirtschaftliche Ergebnisse rechnerisch vorweggenommen werden. Hierzu zählen beispielsweise nachfolgende Berechnungen:
Private Entscheidungen müssen auch mit Ihren beruflichen bzw. geschäftlichen Zielen harmonieren. Ihr Ziel sollte es sein, Ihr Leben ganzheitlich finanziell zu planen.
Dies erfordert vor dem Hintergrund zunehmend komplexer werdender privater Vermögensstrukturen sorgfältige Analysen des Istzustandes und eine Definition Ihrer Ziele.
Wir erstellen für Sie Ihre private Vermögensbilanz, aus der die Vermögensstruktur, die Höhe eventueller Darlehen sowie des gebundenen Eigenkapitals ersichtlich ist.
Darüber hinaus fertigen wir im Hinblick auf eine Vielzahl privater Szenarien (z.B. Trennung vom Ehepartner, Berufsunfähigkeit) alternative wirtschaftliche Simulationsberechnungen an.
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Der Wert einer Sache bestimmt sich aus deren zukünftigen voraussichtlichen Nutzen für den Eigentümer. Ebenso verhält es sich mit Unternehmen: In einer monetär ausgerichteten Betrachtung bestimmt sich deren Wert allein aus der Fähigkeit, für den Unternehmensinhaber zukünftige Zahlungsüberschüsse erwirtschaften zu können. Die Zukunft ist jedoch ungewiss. Daher sind Einschätzungen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erforderlich. Diese Einschätzungen sind naturgemäß subjektiv und können zwischen Verkäufer und Käufer erheblich auseinander fallen.
Eine Einigung kann nur dann erfolgen, wenn die subjektive Wertgrenze ("Entscheidungswert" als Wertobergrenze) des Käufers oberhalb der subjektiven Wertgrenze des Verkäufers ("Entscheidungswert" als Wertuntergrenze) liegt. Dann kann sich schließlich im Verlauf von Kaufverhandlungen ein von beiden Seiten akzeptierter Kaufpreis herausbilden.
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