Das Steuerrecht für steuerbegünstigte Vereine, Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art und andere zulässige Rechtsformen ist komplex. Beispielhaft sind die Themen der Zuordnung der Tätigkeiten zu den Sphären, Begünstigungsverbot und Mittelverwendungsrechnung zu nennen. Auch rechtliche Themen, wie z.B. Satzungsgestaltungen und die Würdigung von Kooperationsvereinbarungen, bilden einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. Schließlich sei das Rechnungswesen und auch der Jahresabschluss genannt, die ebenfalls viele Besonderheiten und formelle Vorschriften aufweisen.
Bereits vor der Gründung oder Umwandlung stellen sich viele Fragen zur Rechtsformwahl (Verein, Stiftung, gGmbH, GmbH, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts, Betrieb gewerblicher Art) einschließlich der Vor- und Nachteile der Steuerbegünstigung, des Namens-/ Markenrechts sowie der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus sind viele Regelungen zu berücksichtigen: Spendenrecht, Sponsoring, Haftung der Vorstände, Nachweispflichten zur Gemeinnützigkeit, notwendige Satzungsänderungen usw.
Zum Vorteil unserer Mandanten vereinen wir neben langjähriger einschlägiger Erfahrung alle Kompetenzen unter einem Dach, um sowohl rechtliche, als auch steuerrechtliche Fragen ganzheitlich zu lösen.
Nutzen Sie unsere besondere Kompetenz und unser Spezialwissen zu Vereinen, Stiftungen und GmbHs.
Mit seiner gemeinnützigen Stiftung stellt er sich in die lange Tradition jener Bürger, die durch eigenes Engagement zum Wohle der Stadt und der Gemeinschaft beigetragen haben.
Moderne zahnmedizinische Versorgungsmöglichkeiten für sozial benachteiligte Gruppen
Förderung wissenschaftlicher Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens dienen.
Mit den Erträgen der Stiftung sollen vornehmlich Bedürftige oder in Not geratene Justizangehörige unterstützt werden.
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