die Bundesregierung hat ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt, das zum Ziel hat, den Wirtschaftsstandort Deutschland gezielt zu stärken und Investitionsanreize zu schaffen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Maßnahmen, die für viele Unternehmen von hoher Bedeutung sind:
1. Wiedereinführung der degressiven AfA („Investitions-Booster“)
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, soll erneut die degressive Abschreibung möglich sein – mit einem maximalen Abschreibungssatz von 30 %. Dies bietet vor allem bei größeren Investitionen kurzfristig deutliche Liquiditätsvorteile.
2. Neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine arithmetisch-degressive Abschreibung vorgesehen: 75 % im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt bis zu einem vollständigen Abschreibungsvolumen über sechs Jahre. Eine Kombination mit Sonderabschreibungen ist ausgeschlossen.
3. Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektro-Dienstwagen
Die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Regelung bei rein elektrischen Dienstwagen wird auf 100.000 € angehoben (bisher 70.000 €). Dies verbessert die steuerliche Förderung hochwertiger Elektrofahrzeuge.
4. Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Ab dem Jahr 2028 ist eine jährliche Reduktion der Körperschaftsteuer um jeweils 1 %-Punkt vorgesehen – bis auf 10 % ab 2032. Ziel ist es, Kapitalgesellschaften dauerhaft zu entlasten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
5. Entlastung für Personenunternehmen: Absenkung des Thesaurierungssatzes
Analog zur Körperschaftsteuer soll auch der Thesaurierungssatz nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne in drei Stufen gesenkt werden – von aktuell 28,25 % auf künftig 25 % ab 2032.
6. Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird auf 12 Mio. € pro Jahr angehoben. Zudem werden pauschale Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben künftig anerkannt – ein deutlicher Anreiz für F&E-intensive Unternehmen.
Fazit:
Das Investitionssofortprogramm enthält zahlreiche Maßnahmen mit zum Teil erheblichem steuerlichen Gestaltungspotenzial. Viele dieser Regelungen bedürfen vorausschauender Planung, insbesondere mit Blick auf Investitionszeitpunkte und die optimale Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten.
Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren kann. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell und vorausschauend.