Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn

In welchen Branchen besteht die Dokumentationspflicht?

Die Dokumentationspflicht gilt grundsätzlich nur für geringfügig Beschäftigte, mit der Ausnahme von Minijobbern im privaten Bereich. Darüber hinaus betrifft sie vor allem Wirtschaftsbereiche, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind und in denen ein hohes Risiko für Missbrauch besteht. Zu diesen Bereichen gehören:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Speditions-, Transport- und Logistikbranche
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messebau
  • Fleischwirtschaft

Auch Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten sind verpflichtet, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren. In Wirtschaftsbereichen, in denen ein Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemein verbindlich ist, besteht ebenfalls eine Dokumentationspflicht.

Was muss dokumentiert werden?

Die Arbeitszeiten müssen für jeden Arbeitstag genau aufgezeichnet werden. Dazu gehören:

  1. Beginn der Arbeitszeit – für jeden Arbeitstag
  2. Ende der Arbeitszeit – ebenfalls für jeden Arbeitstag
  3. Dauer der täglichen Arbeitszeit – die Stunden, wobei Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit zählen und nicht aufgezeichnet werden müssen. Die konkrete Dauer und Lage der Pausen müssen nicht erfasst werden.

Weitere wichtige Hinweise zur Dokumentation

  1. Handschriftlich oder maschinell – Es ist unerheblich, ob die Arbeitszeitaufzeichnung handschriftlich oder maschinell erstellt wird.
  2. Unterschriften – Die Unterschriften des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers sind nicht erforderlich.
  3. Verantwortung des Arbeitgebers – Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Liste korrekt ist.
  4. Dokumentationsfrist – Die Arbeitszeit muss spätestens sieben Tage nach dem Arbeitsleistungstag dokumentiert werden, also innerhalb einer Woche.
  5. Aufbewahrungspflicht – Die Arbeitszeitaufzeichnungen müssen vom Arbeitgeber für zwei Jahre aufbewahrt werden und sind bei einer Kontrolle durch den Zoll vorzuzeigen. Es ist daher ratsam, die aktuellen Aufzeichnungen griffbereit zu haben.

Fazit

Die Dokumentationspflichten für Arbeitszeiten sind ein wichtiger Bestandteil der Mindestlohngesetzgebung, die sicherstellt, dass alle Arbeitnehmer fair bezahlt werden. Besonders in Branchen mit einem erhöhten Risiko für Missbrauch ist es entscheidend, die Arbeitszeiten genau zu erfassen. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig mit den entsprechenden Regelungen vertraut machen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Bild: Image by s m anamul rezwan from Pixabay

Kontakt zu S/H/G