Geschenke an Geschäftspartner
Geschenke an Geschäftspartner können unter bestimmten Bedingungen steuerlich berücksichtigt werden. Damit sie als Betriebsausgabe abziehbar sind, darf der Gesamtwert pro beschenkter Person im Kalenderjahr 50 Euro inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigen. Überschreitet der Wert auch nur geringfügig diese Grenze, entfällt der Betriebsausgabenabzug vollständig.
Grundsätzlich muss der beschenkte Geschäftspartner das Präsent als Betriebseinnahme versteuern. Unternehmen können dies jedoch durch die Anwendung der Pauschalversteuerung nach § 37b Einkommensteuergesetz übernehmen. Diese Regelung erleichtert dem Beschenkten die steuerliche Behandlung und stärkt die Geschäftsbeziehung. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation der Zuwendungen – insbesondere bei Betriebsprüfungen wird hierauf großer Wert gelegt. Empfohlen wird die lückenlose Erfassung von Empfänger, Datum, Anlass, Art und Wert des Geschenks.
Geschenke an Mitarbeitende
Auch Geschenke an Mitarbeitende sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Erhält ein Arbeitnehmer im Rahmen des Sachbezugs monatlich ein Geschenk im Wert von bis zu 50 Euro, bleibt dieses steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Überschreitung dieser Freigrenze wird das Geschenk vollständig steuerpflichtig. Alternativ kann der Arbeitgeber die Versteuerung ebenfalls über § 37b EStG pauschal übernehmen.
Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung für persönliche Anlässe wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen. In diesen Fällen sind Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei – zusätzlich zu den monatlichen Sachbezügen. Voraussetzung ist, dass der Anlass persönlich und eindeutig erkennbar ist.
Praxisempfehlung
Unternehmen sollten alle Zuwendungen sorgfältig dokumentieren und mit Belegen versehen. Dazu zählen insbesondere Angaben zum Anlass, zum Wert sowie zur Art des Geschenks. Bei systematischer Vorgehensweise können Weihnachtsgeschenke nicht nur Freude bereiten, sondern auch steuerlich sauber berücksichtigt werden.
FAQ – häufige Fragen zur steuerlichen Behandlung von Weihnachtsgeschenken
Welche Freigrenze gilt für Geschäftspartner im Jahr 2025?
Die steuerliche Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner liegt bei 50 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Person und Jahr.
Dürfen Geschenke Geldbeträge enthalten?
Nein. Steuerfrei bleiben nur Sachzuwendungen. Geldgeschenke sind stets steuerpflichtig.
Was ist bei der Pauschalversteuerung zu beachten?
Die Anwendung der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG entlastet den Beschenkten von der Steuerpflicht. Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Steuer müssen dokumentiert werden.
Wann gilt die 60-Euro-Regel?
Geschenke an Mitarbeitende zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten sind bis zu 60 Euro steuerfrei, wenn sie eindeutig dem Anlass zugeordnet werden können.
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