E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die ERechnung für alle Unternehmen in Deutschland, einschließlich Arztpraxen, verpflichtend.

Die Einführung ist Teil des Wachstumschancengesetzes und zielt darauf ab, Rechnungen digital, in einem strukturierten Format zu erstellen und zu verarbeiten. Dies ermöglicht eine automatisierte Datenverarbeitung und steigert die Effizienz, insbesondere durch den Wegfall
von Medienbrüchen und die Senkung von Papierkosten.

Alle Unternehmen müssen zunächst in der ersten Phase in der Lage sein, ERechnungen im strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen.

Das müssen Sie zum 1. Januar 2025 umsetzen:

Stellen Sie sicher, dass Sie Rechnungen, die Sie von Lieferanten empfangen, elektronisch verarbeiten können.

Stellen Sie eine E-Mail-Adresse für den Empfang elektronischer Rechnungen bereit und informieren Sie Ihre Lieferanten über diese Adresse.

Stellen Sie die ordnungsmäßige Archivierung der Rechnungen nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen
und Unterlagen in elektronischer Form) sicher.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

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