Stirbt ein Ehepartner, kann für den Hinterbliebenen auch die Erbschaftsteuer eine Rolle spielen. Dabei gibt es eine besondere Regelung, mit der die Auswirkungen der Inflation berücksichtigt werden. Wie die Regelung funktioniert, wird in diesem Beitrag behandelt.
Der Zugewinn der Ehe bleibt zum Teil erbschaftsteuerfrei
Die meisten Ehepaare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand, der Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht bedeutet das: Was beide während der Ehe an Vermögen aufbauen, wird am Ende zwischen ihnen ausgeglichen. Endet die Ehe durch den Tod eines Partners, bleibt dem überlebenden Ehegatten ein rechnerischer Anteil an diesem Zugewinn erbschaftsteuerfrei. So steht es in § 5 des Erbschaftsteuergesetzes. Damit dieser steuerfreie Betrag feststeht, wird der Zugewinn über die Ehejahre berechnet.
Inflation zählt nicht als echter Vermögenszuwachs
Und genau hier lohnt der zweite Blick. Stellen Sie sich ein Paar vor, bei dem einer zu Beginn der Ehe 100.000 Euro mitbringt. Über die Jahrzehnte steigen die Preise immer weiter. Dieselben 100.000 Euro von damals entsprechen heute einer deutlich höheren Summe, um die gleiche Kaufkraft zu behalten. Der Betrag ist auf dem Papier gewachsen, die Kaufkraft dahinter aber nicht. Ein tatsächlicher Gewinn kann hierin nicht gesehen werden.
Das Gesetz nimmt darauf Rücksicht. Bevor der Zugewinn berechnet wird, wird das Anfangsvermögen auf das heutige Preisniveau hochgerechnet. Dafür gibt es eine feste Rechenregel mit dem Verbraucherpreisindex: Das Anfangsvermögen wird mit dem Indexwert am Ende der Ehe multipliziert und durch den Wert zu ihrem Beginn geteilt. Übrig bleibt der Teil, der tatsächlich hinzugekommen ist. Nur dieser echte Zuwachs zählt für erbschaftsteuerliche Zwecke.
Fortschreibung der Verbraucherpreisindizes durch das BMF
Damit diese Rechnung durchgeführt werden kann, sind aktuelle Indexzahlen nötig. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht sie in einer Übersicht und hat sie zuletzt mit Schreiben vom 23. Februar 2026 fortgeschrieben. Ergänzt wurde dabei der Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025.
Was das bei langen Ehen und größeren Vermögen ausmacht
Je länger die Ehe und je höher das eingebrachte Anfangsvermögen, desto größer ist der Inflationseffekt, der herausgerechnet wird. Wie er sich am Ende genau auswirkt, hängt vom Einzelfall ab, von den konkreten Beträgen und dem Zeitraum. Notare und Finanzämter nutzen die Übersicht des Ministeriums als Grundlage, wenn sie Ehegattenvermögen bewerten.
Unterm Strich zählt für die Erbschaftsteuer der tatsächliche Vermögenszuwachs. Was allein die Inflation auf dem Papier hat anwachsen lassen, bleibt außen vor.
Sie fragen sich, was das für Ihre Nachlassplanung bedeutet? In Fragen der Erbschaft und Vermögensnachfolge beraten wir Sie gern.
Quelle: BMF-Schreiben vom 23. Februar 2026, IV D 4 - S 3804/00005/006/002 (BStBl 2026 I S. 297). Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.