Moderne Technik und eine zeitgemäße Ausstattung sind das Herzstück jeder erfolgreichen Praxis. Doch Investitionen müssen sich auch rechnen. Hier kommt das neue „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ ins Spiel: Mit dem sogenannten Investitionsbooster erhalten Ärztinnen und Ärzte ab Juli 2025 einen massiven steuerlichen Rückenwind.
Was steckt hinter dem Booster?
Die wichtigste Neuerung ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das bedeutet für Sie: Sie haben die Wahl. Statt der herkömmlichen linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über viele Jahre verteilt werden, können Sie sich für die degressive Variante entscheiden.
Der Vorteil: Sie ziehen die steuerliche Entlastung verstärkt an den Anfang. Das senkt Ihre Steuerlast sofort und sichert Ihnen wertvolle Liquidität genau dann, wenn Sie sie brauchen – direkt nach der Anschaffung.
Die Rechnung, die sich für Sie auszahlt
Im Rahmen dieses Wahlrechts dürfen Sie im ersten Jahr bis zu 30 % der Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen (maximal das Dreifache des linearen Satzes).
Ein Rechenbeispiel:
Sie investieren in ein neues medizinisches Gerät für 6.000 EUR.
- Entscheiden Sie sich für die degressive Abschreibung, können Sie im ersten Jahr bis zu 1.800 EUR absetzen.
- Bei einer unterjährigen Anschaffung wird der Betrag zeitanteilig (pro Monat) berechnet.
Vielseitig einsetzbar: Von der Therapieliege bis zum Ultraschallgerät
Der Investitionsbooster ist breit gefächert und lässt sich flexibel für fast alles nutzen, was Ihre Praxis moderner macht. Er gilt für nahezu alle beweglichen Wirtschaftsgüter Ihrer Praxiseinrichtung:
- Medizintechnik: Ob Ultraschall- oder Röntgengeräte, EKG oder Laser.
- Ausstattung: Ergonomische Therapieliegen und moderne Behandlungsstühle.
- Mobiliar & Digitalisierung: Neue Empfangstresen, Praxismöbel oder moderne IT-Hardware.
Timing ist alles: Der Aktionszeitraum
Um diese Förderung zu nutzen, ist der Zeitraum entscheidend. Die Regelung gilt für alle begünstigten Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Warum Sie jetzt planen sollten
Der Investitionsbooster ist mehr als ein Steuersparmodell – er ist eine strategische Chance:
- Sofortige Liquidität: Durch das Wahlrecht zur degressiven AfA haben Sie deutlich mehr finanziellen Spielraum im Jahr der Anschaffung.
- Modernisierungsschub: Erneuern Sie Ihre Ausstattung auf dem neuesten Stand der Technik.
- Wettbewerbsvorteil: Eine moderne Praxis zieht Patienten an und motiviert das Team.
Unser Fazit: Nutzen Sie das Zeitfenster ab Sommer 2025. Wir unterstützen Sie gerne dabei, zu prüfen, ob die degressive oder die lineare Abschreibung in Ihrem Fall den größten Vorteil bringt. So machen Sie Ihre Praxis zukunftsfest!
Transparenzhinweis: Das Bild für diesen Artikel wurde mit Unterstützung von KI-Tools generiert.