Wann ist eine AdV im Rechtsstreit erfolgreich?

In einem Urteil des FG Hamburg vom 10. Februar 2025 (4 V 4/25) wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung (AdV) klargestellt. Eine erfolgreich gewährte AdV bewirkt, dass die Fälligkeit einer Steuerschuld bis zur Entscheidung über den Rechtsstreit ausgesetzt wird. Dies hat zur Folge, dass der geschuldete Betrag ganz oder teilweise vorerst nicht beglichen werden muss. Dem Steuerschuldner wird auf diese Weise mehr Zeit zur Zahlung eingeräumt, bis endgültig über den strittigen Sachverhalt entschieden ist. 

Eine AdV wird jedoch nur dann gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Aussetzung der Vollziehung kann nur in Verbindung mit einem Einspruch beantragt werden. Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Es müssen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen. Das Rechtsschutzbedürfnis muss glaubhaft dargelegt werden. Hierzu ist eine Begründung des Antragstellers zum dargelegten Rechtsstreit erforderlich. Wird die Begründung nicht binnen einer vom Finanzamt gesetzten Frist eingereicht, wird der Antrag auf AdV abgelehnt. Wer die gesetzte Begründungsfrist ohne jede Reaktion verstreichen lässt, zeigt damit, dass aus seiner Sicht keine Eilbedürftigkeit besteht. 

Quelle: FG Hamburg vom 10. Februar 2025 (4 V 4/25).

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