Influencer nutzen verschiedene soziale Plattformen (wie YouTube, Instagram, Tik-Tok), um eigene Produkte oder die von Werbepartnern zu vermarkten.
Der Name des Influencers kommerzialisiert sich erst, wenn für die ausdrückliche Nutzung des Namens Geld gezahlt wird, d. h. der Gewerbebetrieb bereits besteht. Ertragsteuerlich stellt ein kommerzialisiertes Namensrecht ein immaterielles Wirtschaftsgut dar, welches eingelegt werden kann. Sofern ein kommerzialisiertes Namensrecht besteht, muss der Bilanzposten bewertet werden. Als Kriterien können hierbei die Reichweite des Influencers (Anzahl der Follower) und auch die Zusammensetzung des Gewinnes (Zahlung für Affiliate-Links, Dienstleistungen, eigene Produkte, geschaltete Werbung oder auch direkte Zahlungen für die Verwendung des Namens) herangezogen werden. Weiterhin muss die Abschreibungsdauer festgelegt werden. Hierbei ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Namensrechtes entscheidend. Das heißt, wie lange hat der Name am Markt einen…
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