Ein Überblick zu den elementaren arbeitsrechtlichen Zielvorgaben des Koalitionsvertrages:
- Angepeilte neue Arbeitszeitregelung
Die bisher geltende tägliche Höchstarbeitszeit soll einem flexibleren Wochenmodell weichen. Unter Beachtung der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG, wäre dann die Möglichkeit zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von künftig 48 Stunden eröffnet. Bislang gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden bis vorübergehend maximal zehn in Ausnahmefällen (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Künftig könnte also z.B. dauerhaft eine regelmäßige 4-Tage-Woche bei einem Vollzeitjob und einer Arbeitsleistung von zehn Stunden vom Montag bis Donnerstag eingeführt werden. Konkretes soll im Dialog mit den Sozialpartnern interessengerecht vereinbart werden.
- Objektive, transparente Arbeitszeiterfassung
Der EuGH hatte bereits 2019 geurteilt, dass Arbeitgeber ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ System zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit einzuführen…
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